Code of Conduct

Gemeinsam mit engagierten Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen fördert die ETH Zürich Foundation die Forschung und Lehre an der ETH Zürich. Die ETH Zürich Foundation unterstützt Donatorinnen und Donatoren bei der Suche nach ihrem gewünschten Engagement, amtet als aktive Schnittstelle zwischen den Donatorinnen und Donatoren und den geförderten Projekten und macht die Wirkung ihres Engagements nach aussen sichtbar.

Unter dem Dach der ETH Zürich Foundation werden zu Lebzeiten und testamentarisch gemachte Donationen gebündelt. Sie bedeuten mehr Ressourcen für brillante Forschende sowie spezielle Förderprogramme für die talentiertesten Studierenden der ETH Zürich. Sie sind zugleich Anschub für strategische Entwicklungen und adressieren globale Herausforderungen. Mit ihrem Engagement wirken Donatorinnen und Donatoren entscheidend daran mit, die ETH Zürich als eine der weltweit führenden technischen Hochschulen stetig weiterzuentwickeln.

Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gesellschaft, ihren Donatorinnen und Donatoren sowie der ETH Zürich haben für die ETH Zürich Foundation ebenso höchste Priorität wie Glaubwürdigkeit und Integrität im Handeln wie im Kommunizieren. Aus diesem Grund hat der Stiftungsrat der ETH Zürich Foundation folgende Werte und Verhaltensregeln («Code of Conduct») aufgestellt. Diese gewährleisten die Einhaltung sozialer, rechtlicher sowie ethischer Grundsätze und stellen den nachhaltigen Umgang mit den der ETH Zürich Foundation anvertrauten Mitteln sicher.

A. Leitlinien

I. Zweck der ETH Zürich Foundation

Die ETH Zürich Foundation fördert als gemeinnützige Stiftung die Forschung und Lehre an der ETH Zürich. Sie vergibt Mittel an die ETH Zürich, welche ihr von Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Anderen als gemeinnützige Donationen anvertraut werden.

II. Freiheit von Forschung und Lehre

Die Freiheit von Lehre, Forschung und Publikationen bei geförderten Personen und Projekten der ETH Zürich ist jederzeit gewährleistet. Donationen verleihen weder Anrecht auf Einfluss auf die Forschenden und ihre Forschung noch auf Eigentum, Veröffentlichung oder Verwertung von Forschungsresultaten.

III. Autonomie und Unabhängigkeit

Die Autonomie und Unabhängigkeit der ETH Zürich ist jederzeit gewährleistet. Mit Ausnahme der konkreten Zwecksetzung in der jeweiligen Donationsvereinbarung besteht keine Einflussnahme der Donatorinnen und Donatoren, insbesondere sind sie weder am Selektionsprozess (etwa bei der konkreten Auswahl unter mehreren in Betracht kommenden Exzellenzstipendiaten) noch an Personal- und Beschaffungsentscheiden (z.B. beim Entscheid über die Berufung von Professorinnen und Professoren) der ETH Zürich beteiligt.

IV. Transparenz und Diskretion

Der Inhalt von Donationsvereinbarungen kann offengelegt werden.

Zweck und Inhalt der Donationen können auf der Website der ETH Zürich Foundation publiziert werden. Dies gilt auch für testamentarisch gemachte Donationen. Ferner gibt der Jahresbericht jährlich Auskunft über die finanzielle Situation der ETH Zürich Foundation, die Zuwendungen und Mittelverwendungen (Vergaben). Dem Wunsch von Donatorinnen und Donatoren, öffentlich nicht namentlich erwähnt zu werden, wird nachgekommen. Selbstverständlich werden anvertraute Daten und Informationen ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben.

V. Nachhaltigkeit

Das Handeln der ETH Zürich Foundation (von der Stiftungstätigkeit über die Vermögensanlage bis hin zum Abschluss von Verträgen mit Drittparteien) ist den Grundsätzen wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit verpflichtet.

 

B. Donationen

Neben ihren eigenen Richtlinien und Prozessen orientiert sich die ETH Zürich Foundation an Reglement und Praxis der ETH Zürich. Ergänzend zu den nachfolgenden Grundsätzen wird somit auf den «Verhaltenskodex der ETH Zürich für den Umgang mit Zuwendungen» verwiesen.

I. Annahme von Zuwendungen

Die ETH Zürich Foundation entscheidet frei über die Annahme von Donationen (Donationen, Erbschaften und Legate).

Donationen müssen dem Stiftungszweck der ETH Zürich Foundation entsprechen.

Bei Donationen ab einer Summe von CHF 10’000 entscheidet der Führungsausschuss der ETH Zürich Foundation über deren Annahme.

Donationszusagen ab einer Summe von CHF 10’000 werden grundsätzlich in Form schriftlicher Vereinbarungen mit Details zur Mittelverwendung festgehalten.

Donationen werden zusammen mit dem übrigen Vermögen der ETH Zürich Foundation nach ihren jeweils gültigen Anlagevorschriften bewirtschaftet und verwaltet. Der Betriebsaufwand der ETH Zürich Foundation wird aus den Kapitalerträgen des gesamten verwalteten Vermögens anteilsmässig finanziert.

II. Zweckbestimmung

Bei Donationen mit bestimmtem Verwendungszweck und schriftlichen Vereinbarungen wird mindestens dasjenige Schulleitungsmitglied der ETH Zürich, in dessen Verantwortungsbereich die Donation fällt, zeitnah in die Vertragsverhandlungen einbezogen. Die Zustimmung zur Donation erfolgt in der Regel durch den Präsidenten bzw. die Präsidentin der ETH Zürich und das Schulleitungsmitglied, in dessen Verantwortungsbereich die Donation fällt. Spezifische Anliegen der Donatorinnen und Donatoren zur Förderung werden, wenn und soweit immer möglich, berücksichtigt.

Die Stiftungsorgane (Stiftungsrat, Geschäftsstelle, Revisionsstelle) verstehen sich als Treuhänder des festgelegten Donatorenwillens.

III. Donationen für Professuren

Donationen können entscheidend dazu beitragen, die in der ETH-Planung vorgesehenen neuen Professuren zu schaffen. Die Zuständigkeit für die thematische Definition, die Ausarbeitung des konkreten Professorenprofils, die Ausschreibungsmodalitäten, den Auswahlprozess und das Berufungsverfahren liegen ausschliesslich bei der ETH Zürich. Die Entscheidung, einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin dem ETH-Rat zur Ernennung vorzuschlagen, liegt alleine beim Präsidenten bzw. bei der Präsidentin der ETH Zürich.

(Liste geförderte Professuren)

C. Compliance

Die ETH Zürich Foundation legt grossen Wert auf die Einhaltung aller im Einzelfall anwendbaren Compliance-Vorschriften. Ergänzend verweisen wir auf den «Compliance Guide der ETH Zürich».

I. Mittelherkunft

Die ETH Zürich Foundation kennt bei grösseren Zuwendungen die zuwendenden Personen, bei treuhänderischen Zuwendungen auch die Treugeber.

Die ETH Zürich Foundation strebt Transparenz über die Herkunft von grösseren Vermögenswerten an, die der Stiftung zufliessen, und über die Identität des vormaligen (wirtschaftlichen) Eigentümers.

Die ETH Zürich Foundation lehnt Vermögenswerte ab, deren Herkunft gegen die anwendbaren nationalen Gesetzgebungen oder internationale Abkommen verstösst. Dabei ist die Angleichung der schweizerischen Gesetzgebung an internationale Standards zu berücksichtigen.

Unter Herkunft werden hier alle Vorgänge verstanden, bei denen die entsprechenden Vermögenswerte entstanden und weiterübertragen worden sind. Insbesondere verpflichtet sich die ETH Zürich Foundation, bei Vorliegen von entsprechenden Hinweisen, einen möglichen Zusammenhang dieser Vermögenswerte mit Terrorismus, Geldwäscherei, Korruption und anderen Delikten zu prüfen. Dasselbe gilt in Bezug auf möglicherweise unversteuerte Vermögenswerte.

Über die rechtliche Compliance hinaus prüft die ETH Zürich Foundation, ob die Herkunft von Donationen ethisch vertretbar ist. Als Massstab können internationale ethische Standards dienen.

Bei diesen Abklärungen hat die ETH Zürich Foundation weder die Pflicht noch die Mittel, sie bis ins Äusserste zu treiben. Vielmehr muss und darf sich ihr Aufwand auf das Verhältnismässige und Angemessene beschränken, auch wenn dies dazu führen kann, dass sie keine absolute Gewissheit erhält.

II. Vermeidung von Interessenkonflikten

Die ETH Zürich Foundation stellt innerhalb ihrer Organisation sicher, dass Interessenkonflikte vermieden bzw. bei entsprechendem Vorliegen geeignete Massnahmen ergriffen werden und verhindert, dass es zu Konflikten mit den Interessen der ETH Zürich kommt.

III. Prüfungsprozess

Alle im Rahmen einer Prüfung von Mittelherkunft und Compliance gesammelten Informationen sowie der Entscheid über Annahme oder Ablehnung der möglichen Donation sowie seine Begründung werden von der ETH Zürich Foundation dokumentiert.

Diese Dokumentationen können – unter Vorbehalt vorgehender Rechte Dritter – öffentlich gemacht werden.

 

D. Kommunikation und Reporting

Die ETH Zürich Foundation informiert die Donatorinnen und Donatoren regelmässig über die Entwicklungen und die Ergebnisse der von ihnen unterstützten Projekte.

 

E. Gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben

I. Ehrenamtlichkeit

Der Stiftungsrat der ETH Zürich Foundation arbeitet ehrenamtlich und nimmt weder von Donatorinnen und Donatoren noch von Dritten geldwerte Gegenleistungen für seine Tätigkeit entgegen.

II. Vermeidung steuerschädlicher Folgen

Donationen sind nicht mit einer Gegenleistung verknüpft, welche für die ETH Zürich Foundation oder die ETH Zürich steuerrechtlich negative Folgen hat. Nicht steuerbare Gegenleistungen müssen von der Schulleitung der ETH Zürich genehmigt werden.

 

F. Inkrafttreten

Dieser Code of Conduct ersetzt den bisherigen Code of Conduct vom 26. Oktober 2020 (ergänzt 12. Juni 2022).

Dieser Code of Conduct tritt mit Genehmigung durch den Stiftungsrat der ETH Zürich Foundation am 10. März 2025 in Kraft.

Berichten Sie der Welt von «Code of Conduct»