Code of Conduct

Gemeinsam mit engagierten Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen fördert die ETH Zürich Foundation die Lehre und Forschung an der ETH Zürich. Die ETH Zürich Foundation unterstützt Donatorinnen und Donatoren bei der Suche nach ihrem gewünschten Engagement, amtet als aktive Schnittstelle zwischen den Donatorinnen und Donatoren und den geförderten Projekten und macht die Wirkung ihres Engagements nach aussen sichtbar.

Die unter dem Dach der ETH Zürich Foundation gebündelten Donationen bedeuten mehr Ressourcen für brillante Forschende sowie spezielle Förderprogramme für die talentiertesten Studierenden der ETH Zürich. Sie sind zugleich Anschub für strategische Entwicklungen und adressieren globale Herausforderungen. Mit ihrem Engagement wirken Donatorinnen und Donatoren entscheidend daran mit, die ETH Zürich als eine der weltweit führenden technischen Hochschulen stetig weiterzuentwickeln.

Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gesellschaft, ihren Donatorinnen und Donatoren sowie der ETH Zürich haben für die ETH Zürich Foundation ebenso höchste Priorität wie Glaubwürdigkeit und Integrität im Handeln wie im Kommunizieren. Aus diesem Grund hat der Stiftungsrat der ETH Zürich Foundation folgende Werte und Verhaltensregeln («Code of Conduct») aufgestellt und per 26. Oktober 2020 in Kraft gesetzt. Diese gewährleisten die Einhaltung sozialer, rechtlicher sowie ethischer Grundsätze und stellen den nachhaltigen Umgang mit den der ETH Zürich Foundation anvertrauten Mitteln sicher.

A. Leitlinien

I. Unabhängige Unterstützerin der ETH Zürich

Die ETH Zürich Foundation fördert als unabhängige, gemeinnützige Stiftung die Lehre und Forschung an der ETH Zürich. Sie vergibt Mittel an die ETH Zürich, welche ihr von Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen als gemeinnützige Donationen anvertraut werden.

II. Freiheit von Forschung und Lehre

Die Freiheit von Lehre, Forschung und Publikationen bei geförderten Personen und Projekten der ETH Zürich ist jederzeit gewährleistet. Aufgrund von Donationen besteht kein Anrecht auf Eigentum, Veröffentlichung oder Verwertung von Forschungsresultaten.

III. Autonomie und Unabhängigkeit

Die Autonomie und Unabhängigkeit der ETH Zürich ist jederzeit gewährleistet. Mit Ausnahme der konkreten Zwecksetzung in der jeweiligen Donationsvereinbarung besteht keine Einflussnahme der Donatorinnen und Donatoren, insbesondere sind sie weder am Selektionsprozess (etwa bei der konkreten Auswahl unter mehreren in Betracht kommenden Exzellenzstipendiaten) noch an Personal- und Beschaffungsentscheiden (z.B. beim Entscheid über die Berufung von Professorinnen und Professoren) der ETH Zürich beteiligt.

IV. Transparenz und Diskretion

Der Inhalt von Donationsvereinbarungen kann offengelegt werden.

Zweck und Inhalt der Donationen werden auf der Webseite der ETH Zürich Foundation publiziert. Ferner gibt der Jahresbericht jährlich Auskunft über die finanzielle Situation der ETH Zürich Foundation, die Zuwendungen und Mittelverwendungen (Vergaben). Dem Wunsch von Donatorinnen und Donatoren, öffentlich nicht namentlich erwähnt zu werden, wird nachgekommen. Selbstverständlich werden anvertraute Daten und Informationen ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben.

V. Nachhaltigkeit

Sämtliches Handeln der ETH Zürich Foundation (von der Stiftungstätigkeit über die Vermögensanlage bis hin zum Abschluss von Verträgen mit Drittparteien) ist den Grundsätzen wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit verpflichtet.

 

B. Donationen

Ergänzend zu den nachfolgenden Grundsätzen verweisen wir auf den «Verhaltenskodex der ETH Zürich für den Umgang mit Zuwendungen».

(Verhaltenskodex der ETH Zürich für den Umgang mit Zuwendungen)

I. Annahme

Donationen entsprechen dem Stiftungszweck der ETH Zürich Foundation unter Wahrung der strategischen Projekte und Visionen der ETH Zürich.

Die ETH Zürich Foundation entscheidet frei über die Annahme von Donationen, Erbschaften und Legate.
Bei Donationen ab einer Summe von CHF 10’000 entscheidet der Führungsausschuss der ETH Zürich Foundation über deren Annahme.

Donationszusagen ab einer Summe von CHF 10’000 werden grundsätzlich in Form schriftlicher Vereinbarungen mit Details zur Mittelverwendung festgehalten.

Donationen werden zusammen mit dem übrigen Vermögen der ETH Zürich Foundation nach ihren jeweils gültigen Anlagevorschriften bewirtschaftet und verwaltet. Der Betriebsaufwand der ETH Zürich Foundation wird aus den Kapitalerträgen des gesamten verwalteten Vermögens anteilsmässig finanziert.

II. Zweckbestimmung

Bei Donationen mit bestimmtem Verwendungszweck muss mindestens dasjenige Schulleitungsmitglied der ETH Zürich, in dessen Verantwortungsbereich die Donation fällt, zeitnah in die Vertragsverhandlungen einbezogen werden. Die Zustimmung zur Donation erfolgt in der Regel durch den Präsidenten bzw. die Präsidentin der ETH Zürich und das Schulleitungsmitglied, in dessen Verantwortungsbereich die Donation fällt. Förderwünsche werden wenn immer möglich berücksichtigt.

III. Donationen für Professuren

Donationen können entscheidend dazu beitragen, die in der ETH-Planung vorgesehenen neuen Professuren zu schaffen. Die Zuständigkeit für die thematische Definition, die Ausarbeitung des konkreten Professorenprofils, die Ausschreibungsmodalitäten, der Auswahlprozess und das Berufungsverfahren liegen ausschliesslich bei der ETH Zürich. Die Entscheidung, einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin dem ETH-Rat zur Ernennung vorzuschlagen, liegt alleine beim Präsidenten bzw. bei der Präsidentin der ETH Zürich.

(Liste geförderte Professuren)

 

C. Compliance

Die ETH Zürich Foundation legt grossen Wert auf die Einhaltung aller im jeweiligen Einzelfall anwendbaren Compliance-Vorschriften. Ergänzend verweisen wir auf die Weisungen der ETH Zürich.

(Compliance Guide der ETH Zürich)

I. Vermeidung von Interessenkonflikten

Die ETH Zürich Foundation stellt innerhalb ihrer Organisation sicher, dass Interessenkonflikte vermieden bzw. bei entsprechendem Vorliegen geeignete Massnahmen ergriffen werden, die ausschliessen, dass persönliche Interessen Betroffener mit den Interessen der ETH Zürich Foundation kollidieren.

II. Mittelherkunft

Die Herkunft von Donationen ist der ETH Zürich Foundation bekannt und der Donator bzw. die Donatorin ist vertrauenswürdig.

Donationen müssen im Einklang mit allen im konkreten Fall anwendbaren steuerrechtlichen Bestimmungen und dem Geldwäschereigesetz stehen.

 

D. Kommunikation und Reporting

Die Stiftungsorgane (Stiftungsrat, Geschäftsstelle, Revisionsstelle) verstehen sich als Treuhänder des formulierten Donatorenwillens.

Die ETH Zürich Foundation stellt die zweckentsprechende Mittelverwendung sicher und informiert die Donatorinnen und Donatoren regelmässig über die Entwicklungen und die Ergebnisse der von ihnen unterstützten Projekte.

 

E. Gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben

I. Ehrenamtlichkeit

Der Stiftungsrat der ETH Zürich Foundation arbeitet ehrenamtlich und nimmt weder von Donatorinnen und Donatoren noch von Dritten geldwerte Gegenleistungen für seine Tätigkeit entgegen.

II. Vermeidung steuerschädlicher Folgen

Donationen sind nicht mit einer Gegenleistung verknüpft, welche für die ETH Zürich Foundation oder die ETH Zürich steuerrechtlich negative Folgen hat. Bei der Gewährung von nicht steuerbaren Gegenleistungen müssen diese von der Schulleitung der ETH Zürich genehmigt werden.

 

F. Inkrafttreten

Dieser Code of Conduct ersetzt den bisherigen Code of Conduct vom 29. Oktober 2013 und die bisherige Weisung zur Annahme von Donationen vom 7. Oktober 2016.

Dieser Code of Conduct tritt mit Genehmigung durch den Stiftungsrat der ETH Zürich Foundation am 26. Oktober 2020 in Kraft (ergänzt am 12. Juni 2022).

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